Maskenpflicht auch am Sitzplatz

Bis zu den Weihnachtsferien gelten die folgenden Corona-Richtlinien:
1. Präsenzunterricht weiterhin in allen Schulformen und Jahrgangsstufen
2. Maskenpflicht (medizinische Maske) auf dem gesamten Schulgelände, auch am Sitzplatz!
3. Testungen 3x wöchentlich (Montag, Mittwoch, Freitag) in der Schule oder bei einer Teststelle 
4. Keine Testpflicht für vollständig geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler
   (Nachweis der Genesung auf sechs Monate befristet)
5. Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht) und außerunterrichtliche Sportangebote
    dürfen stattfinden.
6. Abmeldung vom Präsenzunterricht sind möglich, jedoch nicht für einzelne Tage, Fächer oder
    Veranstaltungen
7. Schulveranstaltungen/Elternabende in Innenräumen: Ab 25 Personen gilt die „2G“-Regelung. 
    Teilnehmen dürfen nur geimpfte und genesene Personen. Ein negatives Testergebnis reicht nicht aus.

9. Bei positivem Testnachweis (Antigen-Selbsttest) 
– Eltern sind verpflichtet, umgehend einen PCR-Test zu veranlassen.
– Im Falle eines positiven PCR-Tests entscheidet das Gesundheitsamt über die Anordnung einer Quarantäne
– Tägliche Testung in den betroffenen Klassen und Lerngruppen bis einschließlich 14. Tag nach dem
   positiven Test. 
–  Keine generelle Quarantäne für Sitznachbarinnen und Sitznachbarn

10. Eine Verkürzung der Quarantäne für die positiv getesteten Personen ist nach 7 Tagen mit einem
     PCR-Test möglich. 
Bitte beachten Sie: Nach wie vor können die Gesundheitsämter je nach Entwicklung der pandemischen Lage vor Ort regionale oder schulbezogene Maßnahmen anordnen.

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