Das Kultusministerium hat vor dem Schulbeginn über den Betrieb der Schulen in verschiedenen Schreiben informiert. Bis zum Monatsende sollen folgende Grundsätze gelten:
Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6 sind von der Präsenzpflicht an der Schule befreit. Für diese Jahrgänge halten die Schulen bei Bedarf jedoch ein Angebot im „eingeschränkten Regelbetrieb“ mit konstanten Lerngruppen vor. Schülerinnen und Schüler, die zuhause bleiben, erhalten Distanzunterricht.
Die Jahrgänge 7 und 8 erhalten bis zum Monatsende Distanzunterricht.
Die Jahrgänge 9 und 10 erhalten Präsenz-Unterricht im Klassenverband unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Das Angebot soll die Pflichtstunden nach der Stundentafel abdecken. Schülerinnen und Schüler mit Vorerkrankung oder bei Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe werden auf Antrag vom Präsenzunterricht befreit und erhalten Distanzunterricht.
Die Schreiben des Ministeriums finden sie hier:
>>>> Ergaenzende-Informationen-zum-Schulbetrieb