Im Falle eines positiven Schnelltests in der Schule …
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… ist die positiv getestete Schülerin bzw. der positive getestete Schüler umgehend aus der Klasse zu nehmen und der Schulleitung zu melden.
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… werden die Eltern telefonisch informiert, dass das Kind umgehend abgeholt werden muss bzw. mit Einverständnis der Eltern nach Hause geschickt werden kann.
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… sind die Eltern des positiv getesteten Kindes verpflichtet, umgehend einen PCR-Test zu veranlassen und das Ergebnis der Schule mitzuteilen.
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… muss sich das Kind im Falle eines positiven PCR-Tests umgehend 10 Tage in häusliche Isolierung begeben.
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… darf das in der Schule positiv getestete Kind sich bei Symptomfreiheit frühestens 7 Tage nach dem positiven Labortest mit einem Antigen-Test „freitesten“ und nach Vorlage des negativen Testergebnisses wieder am Unterricht teilnehmen.
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… dürfen sich Schülerinnen und Schüler, die im gemeinsamen Haushalt mit einer infizierten Person leben, frühestens 5 Tage nach dem positiven Labortest mit einem Antigen-Test „freitesten“ und nach Vorlage des negativen Testergebnisses wieder am Unterricht teilnehmen.
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… dürfen die Sitznachbarn weiterhin am Unterricht teilnehmen.
Im Falle einer PCR-bestätigten Infektion …
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… müssen alle Schülerinnen und Schüler der Klasse oder Lerngruppen in den folgenden zwei Wochen an jedem Unterrichtstag in der Schule getestet werden