Vorgehen bei positiven Schnelltests

Im Falle eines positiven Schnelltests in der Schule …
  1. … ist die positiv getestete Schülerin bzw. der positive getestete Schüler umgehend aus der Klasse zu nehmen und der Schulleitung zu melden.
  2. … werden die Eltern telefonisch informiert, dass das Kind umgehend abgeholt werden muss bzw. mit Einverständnis der Eltern nach Hause geschickt werden kann.
  3. sind die Eltern des positiv getesteten Kindes verpflichtet, umgehend einen PCR-Test zu veranlassen und das Ergebnis der Schule mitzuteilen. 
  4. … muss sich das Kind im Falle eines positiven PCR-Tests umgehend 10 Tage in häusliche Isolierung begeben.
  5. … darf das in der Schule positiv getestete Kind sich bei Symptomfreiheit frühestens 7 Tage nach dem positiven Labortest mit einem Antigen-Test „freitesten“ und nach Vorlage des negativen Testergebnisses wieder am Unterricht teilnehmen.
  6. … dürfen sich Schülerinnen und Schüler, die im gemeinsamen Haushalt mit einer infizierten Person leben, frühestens 5 Tage nach dem positiven Labortest mit einem Antigen-Test „freitesten“ und nach Vorlage des negativen Testergebnisses wieder am Unterricht teilnehmen.
  7. … dürfen die Sitznachbarn weiterhin am Unterricht teilnehmen.
Im Falle einer PCR-bestätigten Infektion …
  1. … müssen alle Schülerinnen und Schüler der Klasse oder Lerngruppen in den folgenden zwei Wochen an jedem Unterrichtstag in der Schule getestet werden
Stand 07.02.2022

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