Aufgrund der geringen Inzidenzen entfällt die „Maskenpflicht“ an Schulen für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und Bedienstete bis auf Weiteres. Dies betrifft den Aufenthalt auf dem Schulhof und den Sitzplatz im Unterricht. Auf dem Weg zu den Klassenräumen bzw. im Verwaltungsgebäude und beim Verlassen des Sitzplatzes im Unterricht muss weiterhin einen Mund-Nasenschutz getragen werden.
Selbstverständlich ist es Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern weiterhin erlaubt, zur eigenen Sicherheit auf dem gesamten Schulgelände wie bisher eine Maske zu tragen.
Die Testpflicht 2 x pro Woche bleibt bestehen und ist weiterhin Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht.
Elternbrief: Neue Hygieneregeln ab 25.06.2021