„Hitzefrei“-Regelung

Obwohl die Klassen-und Fachräume sich bei der aktuellen Hitzelage sehr stark aufheizen, ist es nicht ohne Weiteres möglich, die Schülerinnen und Schüler vorzeitig aus dem Unterricht zu entlassen. Die BAS ist eine ganztägig arbeitende Schule und unterliegt damit den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben.
Die Klassen 5 – 7 müssen bis zum Unterrichtsende um 13 Uhr in der Schule beaufsichtigt werden. Steigt die Temperatur bis 11 Uhr über  26°, können alternative Unterrichtsformen (z.B. Unterricht im Freien) gewählt werden. Ist auch das nur schwer umsetzbar, muss zumindest eine Betreuung/ Aufsicht bis zum Ende der planmäßigen Unterrichtszeit gewährleistet sein. Beim Aufenthalt in den Klassenräumen müssen ausreichend lange „Maskenpausen“ gewährleistet sein. Im Freien entfällt die Pflicht zum Tragen eines Mund-/Nasenschutzes.
Die Betreuungskinder im Ganztag können bis 15 oder 16 Uhr bleiben. Das Mittagessen und die Nachmittagsbetreuung sind in jedem Fall gewährleistet.
Für die 8. bis 10. Klassen dürfen wir den Unterricht nach der 5. Std. beenden und sie um 12.15 Uhr nach Hause entlassen. Für diese Klassen gilt die Aufsichtsverpflichtung bis 13 Uhr nicht.
Der Nachmittagsunterricht der Klassen 7-10 entfällt bei großer Hitze.
Um auch den jüngeren Schülerinnen und Schülern „hitzefrei“ zu ermöglichen, haben wir einen Elternbrief mit einer Einverständniserklärung verfasst. Wir geben den Eltern und Erziehungsberechtigten damit die Möglichkeit, zu entscheiden , ob ihre Kinder bei großer Hitze ebenfalls früher nach Hause gehen dürfen. Die Entscheidung gilt dann immer für eine Woche, je nach Wetter- oder besser Hitzelage.

Elternbrief Hitzefrei

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu. Diese Webseite bettet Videos ein, die auf dem Videoportals Vimeo der Vimeo, LLC, 555 West 18th Street, New York, New York 10011, USA hinterlegt sind. (Siehe Datenschutzerklärung)

Datenschutzerklärung