Ein positives Testergebnis im Rahmen der schulischen Antigen-Selbsttestung ist nicht als positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung zu werten, jedoch als Verdachtsfall einzustufen. Deshalb ist für die Schulen folgende Vorgehensweise zu beachten:
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Die Schülerin oder der Schüler kann nicht weiter am Unterricht teilnehmen.
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Ein PCR-Test ist zwingend erforderlich und unverzüglich durch die Eltern zu veranlassen.
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Bis zum Testergebnis muss die Schülerin / der Schüler sich in Isolation begeben.
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→ Negativer Nukleinsäuenachweis (PCR):
Die Schülerin / der Schüler ist automatisch aus der Isolation entlassen. Die Schule ist vor dem nächsten Schulbesuchstag zu informieren. Die tägliche Testung in den betroffenen Klassen und Lerngruppen endet. -
→ Positiver Nukleininsäurenachweis (PCR):
Die Bedeutung des positiven Nukleinsäurenachweises für (1) positive Personen, (2) Haushaltsangehörige und (3) sonstige Kontaktpersonen ist der zweiten Seite des Schaubildes zu entnehmen -
In allen betroffenen Klassen oder Lerngruppen, welche die positiv getestete Person am Tag des ersten positiven Testergebnisses und in den zwei vorherigen Tagen besucht hat, ist ab dem nächsten Unterrichtstag bis einschließlich dem 7. Tag nach der ersten Positiv-Testung für alle Personen dieser Klassen oder Lerngruppen, die nicht geimpft oder genesen sind, vor jedem Unterrichtstag eine Testung erforderlich.